Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Nordrhein-Westfalen Kreis Paderborn Salzkotten

Hebesätze Salzkotten

Kreis Paderborn · AGS 05774036 · 25.332 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Salzkotten, Stadt

Gewerbesteuer
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Salzkotten gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 418 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Paderborn liegt bei 418 % und damit auf demselben Wert.

Wie Salzkotten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Salzkotten im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 418 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 67 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 168-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Salzkotten ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Salzkotten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Salzkotten 418 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Paderborn 418 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Paderborn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Salzkotten auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Paderborn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Salzkotten Grundsteuer B
Borchen 418 % 0 Prozentpunkte 501 %
Büren 418 % 0 Prozentpunkte 514 %
Paderborn 418 % 0 Prozentpunkte 501 %
Altenbeken 420 % +2 Prozentpunkte 501 %
Bad Lippspringe 416 % −2 Prozentpunkte 501 %

Was der Hebesatz in Salzkotten in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 418 % ergibt das 13.971,65 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.270,15 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Salzkotten nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Salzkotten noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Salzkotten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Salzkotten?

418 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.971,65 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Salzkotten?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 501 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Salzkotten hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Paderborn von 418 % liegt Salzkotten genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Salzkotten selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Salzkotten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.