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Nordrhein-Westfalen Kreis Paderborn Bad Lippspringe

Hebesätze Bad Lippspringe

Kreis Paderborn · AGS 05774008 · 16.729 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Lippspringe, Stadt

Gewerbesteuer
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Lippspringe beträgt 416 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Paderborn liegt bei 418 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wo Bad Lippspringe im Vergleich steht

Der Wert von 416 % ordnet Bad Lippspringe im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 25 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 30 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 245-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bad Lippspringe nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Lippspringe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Lippspringe 416 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Paderborn 418 % Berichtsjahr 2024 −2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +36 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Paderborn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Lippspringe auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Bad Lippspringe liegt

Gemeinden im Kreis Paderborn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Lippspringe Grundsteuer B
Delbrück 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Borchen 418 % +2 Prozentpunkte 501 %
Büren 418 % +2 Prozentpunkte 514 %
Hövelhof 414 % −2 Prozentpunkte 479 %
Paderborn 418 % +2 Prozentpunkte 501 %

Ein Rechenbeispiel für Bad Lippspringe

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 416 % macht daraus 13.904,80 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Bad Lippspringe legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bad Lippspringe fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Lippspringe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Lippspringe?

Der Hebesatz liegt bei 416 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.904,80 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Lippspringe?

Bad Lippspringe setzt die Grundsteuer B auf 501 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Lippspringe hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Paderborn von 418 % liegt Bad Lippspringe 2 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Lippspringe selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Lippspringe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.