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Nordrhein-Westfalen Kreis Paderborn Borchen

Hebesätze Borchen

Kreis Paderborn · AGS 05774012 · 13.802 Einwohner

Gewerbesteuer
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

418 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Borchen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Paderborn liegt bei 418 % und damit auf demselben Wert.

Wie Borchen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Borchen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 418 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 67 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 280-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Borchen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Borchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Borchen 418 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Paderborn 418 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Paderborn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Borchen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Borchen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Paderborn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Borchen Grundsteuer B
Büren 418 % 0 Prozentpunkte 514 %
Paderborn 418 % 0 Prozentpunkte 501 %
Salzkotten 418 % 0 Prozentpunkte 501 %
Altenbeken 420 % +2 Prozentpunkte 501 %
Bad Lippspringe 416 % −2 Prozentpunkte 501 %

Was die Gewerbesteuer in Borchen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 418 % ergibt das 13.971,65 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.270,15 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Borchen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Borchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Borchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Borchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Borchen?

In Borchen gilt ein Hebesatz von 418 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.971,65 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Borchen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 501 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Borchen hoch?

Der Median Kreis Paderborn liegt bei 418 %. Borchen liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Borchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Borchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.