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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Oberweiler-Tiefenbach

Hebesätze Oberweiler-Tiefenbach

Landkreis Kusel · AGS 07336073 · 267 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
505 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Oberweiler-Tiefenbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 505 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.

Wie Oberweiler-Tiefenbach zum Landesdurchschnitt liegt

Oberweiler-Tiefenbach liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 177 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 410 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.737-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Oberweiler-Tiefenbach ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberweiler-Tiefenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberweiler-Tiefenbach 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +26 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberweiler-Tiefenbach auf Platz 88, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberweiler-Tiefenbach Grundsteuer B
Wolfstein 410 % 0 Prozentpunkte 615 %
Grumbach 415 % +5 Prozentpunkte 600 %
Nußbach 405 % −5 Prozentpunkte 510 %
Oberalben 405 % −5 Prozentpunkte 490 %
Selchenbach 405 % −5 Prozentpunkte 490 %

Was der Hebesatz in Oberweiler-Tiefenbach in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 410 % Hebesatz sind 13.704,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Oberweiler-Tiefenbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Oberweiler-Tiefenbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberweiler-Tiefenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberweiler-Tiefenbach?

Der Hebesatz liegt bei 410 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.704,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberweiler-Tiefenbach?

505 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Oberweiler-Tiefenbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 % liegt der Satz von Oberweiler-Tiefenbach 26 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oberweiler-Tiefenbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Oberweiler-Tiefenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.