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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Rutsweiler am Glan

Hebesätze Rutsweiler am Glan

Landkreis Kusel · AGS 07336089 · 300 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rutsweiler am Glan beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 485 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wie Rutsweiler am Glan bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rutsweiler am Glan im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.665-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Rutsweiler am Glan vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rutsweiler am Glan, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rutsweiler am Glan 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rutsweiler am Glan auf Platz 68, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Rutsweiler am Glan mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rutsweiler am Glan Grundsteuer B
Dennweiler-Frohnbach 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Hefersweiler 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Lauterecken 395 % 0 Prozentpunkte 515 %
Lohnweiler 395 % 0 Prozentpunkte 600 %
Reichweiler 395 % 0 Prozentpunkte 480 %

Wie viel Gewerbesteuer in Rutsweiler am Glan anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Rutsweiler am Glan beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Rutsweiler am Glan und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Rutsweiler am Glan ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rutsweiler am Glan

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rutsweiler am Glan?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rutsweiler am Glan?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 485 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rutsweiler am Glan hoch?

Rutsweiler am Glan liegt 11 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Rutsweiler am Glan selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Rutsweiler am Glan
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.