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Brandenburg Landkreis Barnim Rüdnitz

Hebesätze Rüdnitz

Landkreis Barnim · AGS 12060192 · 2.024 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Rüdnitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Barnim liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Wo Rüdnitz im Vergleich steht

Der Wert von 300 % ordnet Rüdnitz im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 195-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rüdnitz ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rüdnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rüdnitz 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Barnim 323 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Barnim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rüdnitz auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Barnim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rüdnitz Grundsteuer B
Biesenthal 300 % 0 Prozentpunkte 410 %
Niederfinow 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Panketal 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Althüttendorf 315 % +15 Prozentpunkte 410 %
Friedrichswalde 315 % +15 Prozentpunkte 420 %

Was der Hebesatz in Rüdnitz in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rüdnitz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rüdnitz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rüdnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rüdnitz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rüdnitz?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rüdnitz hoch?

Rüdnitz liegt 23 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Barnim von 323 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Rüdnitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Rüdnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.