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Brandenburg Landkreis Barnim Althüttendorf

Hebesätze Althüttendorf

Landkreis Barnim · AGS 12060012 · 645 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Althüttendorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 315 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Barnim liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Was der Wert für Althüttendorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Althüttendorf im niedrigsten Fünftel; der Satz von 315 % kommt insgesamt 42 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 99 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 341-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Althüttendorf im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Althüttendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Althüttendorf 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Barnim 323 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Barnim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Althüttendorf auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Althüttendorf

Gemeinden im Landkreis Barnim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Althüttendorf Grundsteuer B
Friedrichswalde 315 % 0 Prozentpunkte 420 %
Hohenfinow 315 % 0 Prozentpunkte 405 %
Melchow 320 % +5 Prozentpunkte 410 %
Wandlitz 320 % +5 Prozentpunkte 450 %
Britz 321 % +6 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Althüttendorf an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 315 % sind das 10.528,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Althüttendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Althüttendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Althüttendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Althüttendorf?

Althüttendorf setzt 315 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.528,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Althüttendorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Althüttendorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Barnim von 323 % liegt der Satz von Althüttendorf 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Althüttendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Althüttendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.