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Brandenburg Landkreis Barnim Friedrichswalde

Hebesätze Friedrichswalde

Landkreis Barnim · AGS 12060068 · 845 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
790 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Friedrichswalde ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Barnim liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wo Friedrichswalde im Vergleich steht

Der Wert von 315 % ordnet Friedrichswalde im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 41 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 99 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 294-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Friedrichswalde ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Friedrichswalde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Friedrichswalde 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Barnim 323 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Barnim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friedrichswalde auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Barnim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Friedrichswalde Grundsteuer B
Althüttendorf 315 % 0 Prozentpunkte 410 %
Hohenfinow 315 % 0 Prozentpunkte 405 %
Melchow 320 % +5 Prozentpunkte 410 %
Wandlitz 320 % +5 Prozentpunkte 450 %
Britz 321 % +6 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Friedrichswalde in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 315 % macht daraus 10.528,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Friedrichswalde nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Friedrichswalde noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friedrichswalde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friedrichswalde?

In Friedrichswalde gilt ein Hebesatz von 315 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.528,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Friedrichswalde?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Friedrichswalde hoch?

Der Median Landkreis Barnim liegt bei 323 %. Friedrichswalde liegt damit 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Friedrichswalde. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Friedrichswalde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.