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Hebesätze Roßleben-Wiehe
395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Roßleben-Wiehe aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Wie Roßleben-Wiehe zum Landesdurchschnitt liegt
Roßleben-Wiehe liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 58-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Roßleben-Wiehe im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Roßleben-Wiehe | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kyffhäuserkreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 28 Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Roßleben-Wiehe auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Roßleben-Wiehe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Roßleben-Wiehe | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Abtsbessingen | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| An der Schmücke | 395 % | 0 Prozentpunkte | 411 % |
| Bad Frankenhausen/Kyffhäuser | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Bellstedt | 395 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Etzleben | 395 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Roßleben-Wiehe an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Roßleben-Wiehe selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Roßleben-Wiehe noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Roßleben-Wiehe tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.174.268 Euro | 166 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 104.254 Euro | 15 Euro |
| Grundsteuer B | 771.131 Euro | 109 Euro |
| Grundsteuer A | 98.929 Euro | 14 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.062 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Roßleben-Wiehe im Berichtsjahr 2024 166 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Roßleben-Wiehe liegt unter diesem Wert. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Roßleben-Wiehe
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Roßleben-Wiehe?
Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Roßleben-Wiehe?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Roßleben-Wiehe hoch?
Gemessen am Median Kyffhäuserkreis von 395 % liegt der Satz von Roßleben-Wiehe genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Roßleben-Wiehe selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.