Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Kyffhäuserkreis Bad Frankenhausen/Kyffhäuser

Hebesätze Bad Frankenhausen/Kyffhäuser

Kyffhäuserkreis · AGS 16065003 · 9.961 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Frankenhausen/Kyffhäuser aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Bad Frankenhausen/Kyffhäuser im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 36-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bad Frankenhausen/Kyffhäuser ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Frankenhausen/Kyffhäuser 395 % Berichtsjahr 2024
Median Kyffhäuserkreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Frankenhausen/Kyffhäuser auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Frankenhausen/Kyffhäuser

Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Frankenhausen/Kyffhäuser Grundsteuer B
Abtsbessingen 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
An der Schmücke 395 % 0 Prozentpunkte 411 %
Bellstedt 395 % 0 Prozentpunkte 395 %
Etzleben 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Helbedündorf 395 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bad Frankenhausen/Kyffhäuser nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bad Frankenhausen/Kyffhäuser noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser?

In Bad Frankenhausen/Kyffhäuser gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser?

405 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser hoch?

Gemessen am Median Kyffhäuserkreis von 395 % liegt der Satz von Bad Frankenhausen/Kyffhäuser genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Frankenhausen/Kyffhäuser durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.