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Thüringen Kyffhäuserkreis Abtsbessingen

Hebesätze Abtsbessingen

Kyffhäuserkreis · AGS 16065001 · 480 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
301 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Abtsbessingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Abtsbessingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Abtsbessingen im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 373-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Abtsbessingen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Abtsbessingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Abtsbessingen 395 % Berichtsjahr 2024
Median Kyffhäuserkreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Abtsbessingen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Abtsbessingen liegt

Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Abtsbessingen Grundsteuer B
An der Schmücke 395 % 0 Prozentpunkte 411 %
Bad Frankenhausen/Kyffhäuser 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bellstedt 395 % 0 Prozentpunkte 395 %
Etzleben 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Helbedündorf 395 % 0 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Abtsbessingen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Abtsbessingen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Abtsbessingen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Abtsbessingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Abtsbessingen?

Abtsbessingen setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Abtsbessingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Abtsbessingen hoch?

Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 %. Abtsbessingen liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Abtsbessingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Abtsbessingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.