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Bayern Rosenheim

Hebesätze Rosenheim

Bayern · AGS 09163000 · 64.007 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rosenheim beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Landesmedian in Bayern liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Rosenheim hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Rosenheim im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 14-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rosenheim im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rosenheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rosenheim 400 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Rosenheim liegt

Gemeinden in Bayern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rosenheim Grundsteuer B
Ansbach 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Aschaffenburg 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bad Aibling 400 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bad Berneck i.Fichtelgebirge 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bad Brückenau 400 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Rosenheim konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rosenheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rosenheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosenheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosenheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosenheim?

520 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rosenheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Rosenheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.