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Hebesätze Ansbach
In Ansbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Landesmedian in Bayern liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Wo Ansbach im Vergleich steht
Der Wert von 400 % ordnet Ansbach im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 26-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Ansbach vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ansbach | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Ansbach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ansbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aschaffenburg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Bad Aibling | 400 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Bad Berneck i.Fichtelgebirge | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Bad Brückenau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Bad Kissingen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Ansbach anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Ansbach beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ansbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Ansbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ansbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ansbach?
400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ansbach?
Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ansbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.