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Baden-Württemberg Zollernalbkreis Rosenfeld

Hebesätze Rosenfeld

Zollernalbkreis · AGS 08417054 · 6.546 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rosenfeld, Stadt

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Rosenfeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Zollernalbkreis liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Rosenfeld zum Landesdurchschnitt liegt

Rosenfeld liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 27 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 400-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rosenfeld im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rosenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rosenfeld 330 % Berichtsjahr 2024
Median Zollernalbkreis 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Zollernalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rosenfeld auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Rosenfeld mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Zollernalbkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rosenfeld Grundsteuer B
Bisingen 340 % +10 Prozentpunkte 340 %
Bitz 340 % +10 Prozentpunkte 300 %
Burladingen 340 % +10 Prozentpunkte 365 %
Dautmergen 340 % +10 Prozentpunkte 340 %
Dormettingen 340 % +10 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Rosenfeld konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Rosenfeld beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rosenfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rosenfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosenfeld?

In Rosenfeld gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosenfeld?

Rosenfeld setzt die Grundsteuer B auf 280 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rosenfeld hoch?

Rosenfeld liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Zollernalbkreis von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Rosenfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Rosenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.