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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Rheinsberg

Hebesätze Rheinsberg

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068353 · 7.932 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rheinsberg, Stadt

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rheinsberg beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Wie Rheinsberg zum Landesdurchschnitt liegt

Rheinsberg liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 260 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 97-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Rheinsberg im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rheinsberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rheinsberg 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rheinsberg auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Rheinsberg

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rheinsberg Grundsteuer B
Herzberg (Mark) 333 % +3 Prozentpunkte 390 %
Dreetz 325 % −5 Prozentpunkte 410 %
Breddin 324 % −6 Prozentpunkte 410 %
Heiligengrabe 324 % −6 Prozentpunkte 370 %
Neustadt (Dosse) 324 % −6 Prozentpunkte 410 %

Gewerbesteuer in Rheinsberg an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Rheinsberg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Rheinsberg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rheinsberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rheinsberg?

Rheinsberg setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rheinsberg?

Rheinsberg setzt die Grundsteuer B auf 415 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rheinsberg hoch?

Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %. Rheinsberg liegt damit 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rheinsberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Rheinsberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.