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Hebesätze Renningen
390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Renningen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Böblingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Renningen hoch?
444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Renningen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 117-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Renningen ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Renningen | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Böblingen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Böblingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Renningen auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Renningen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Renningen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Grafenau | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Herrenberg | 390 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Mötzingen | 385 % | −5 Prozentpunkte | 385 % |
| Aidlingen | 400 % | +10 Prozentpunkte | 460 % |
| Böblingen | 380 % | −10 Prozentpunkte | 360 % |
Was der Hebesatz in Renningen in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Renningen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Renningen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Renningen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 29.147.393 Euro | 1.570 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 2.970.917 Euro | 160 Euro |
| Grundsteuer B | 3.484.844 Euro | 188 Euro |
| Grundsteuer A | 31.436 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 18.567 | |
Je Einwohner flossen Renningen im Berichtsjahr 2024 1.570 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Renningen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Renningen?
Renningen setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Renningen?
Renningen setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Renningen hoch?
Der Median Landkreis Böblingen liegt bei 370 %. Renningen liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Renningen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.