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Baden-Württemberg Landkreis Böblingen Herrenberg

Hebesätze Herrenberg

Landkreis Böblingen · AGS 08115021 · 32.259 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Herrenberg, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Herrenberg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Böblingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Herrenberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Herrenberg im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 54-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Herrenberg im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Herrenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Herrenberg 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Böblingen 370 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Böblingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Herrenberg auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Herrenberg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Böblingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Herrenberg Grundsteuer B
Grafenau 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Renningen 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Mötzingen 385 % −5 Prozentpunkte 385 %
Aidlingen 400 % +10 Prozentpunkte 460 %
Böblingen 380 % −10 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Herrenberg konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Herrenberg beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Herrenberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Herrenberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Herrenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Herrenberg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Herrenberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Herrenberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Herrenberg liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Herrenberg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Herrenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.