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Hebesätze Reitzenhain
In Reitzenhain gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wo Reitzenhain im Vergleich steht
Der Wert von 410 % ordnet Reitzenhain im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 176 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.559-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Reitzenhain im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Reitzenhain | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Lahn-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reitzenhain auf Platz 111, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Reitzenhain | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dahlheim | 410 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dornholzhausen | 410 % | 0 Prozentpunkte | 485 % |
| Dörscheid | 410 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Filsen | 410 % | 0 Prozentpunkte | 495 % |
| Kamp-Bornhofen | 410 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Reitzenhain an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 410 % macht daraus 13.704,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Reitzenhain nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Reitzenhain selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Reitzenhain noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Reitzenhain aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 16.223 Euro | 46 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.385 Euro | 4 Euro |
| Grundsteuer B | 49.762 Euro | 141 Euro |
| Grundsteuer A | 6.211 Euro | 18 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 352 | |
Reitzenhain nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 46 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 352 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reitzenhain
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reitzenhain?
Reitzenhain setzt 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reitzenhain?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Reitzenhain hoch?
Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %. Reitzenhain liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Reitzenhain durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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