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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Dornholzhausen

Hebesätze Dornholzhausen

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141033 · 202 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Dornholzhausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 485 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Dornholzhausen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Dornholzhausen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.904-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Dornholzhausen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dornholzhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dornholzhausen 410 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dornholzhausen auf Platz 111, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Dornholzhausen liegt

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dornholzhausen Grundsteuer B
Dahlheim 410 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dörscheid 410 % 0 Prozentpunkte 480 %
Filsen 410 % 0 Prozentpunkte 495 %
Kamp-Bornhofen 410 % 0 Prozentpunkte 465 %
Kestert 410 % 0 Prozentpunkte 485 %

Wie viel Gewerbesteuer in Dornholzhausen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Dornholzhausen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Dornholzhausen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dornholzhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dornholzhausen?

Der Hebesatz liegt bei 410 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.704,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dornholzhausen?

Dornholzhausen setzt die Grundsteuer B auf 485 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Dornholzhausen hoch?

Gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt der Satz von Dornholzhausen 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Dornholzhausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Dornholzhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.