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Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis Klosterkumbd

Hebesätze Klosterkumbd

Rhein-Hunsrück-Kreis · AGS 07140070 · 271 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Klosterkumbd gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 200 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Klosterkumbd bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Klosterkumbd im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 9 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.725-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Klosterkumbd nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Klosterkumbd, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Klosterkumbd 350 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Hunsrück-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klosterkumbd auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Klosterkumbd

Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Klosterkumbd Grundsteuer B
Neuerkirch 360 % +10 Prozentpunkte 250 %
Badenhard 365 % +15 Prozentpunkte 365 %
Keidelheim 365 % +15 Prozentpunkte 365 %
Niederkumbd 365 % +15 Prozentpunkte 365 %
Pleizenhausen 365 % +15 Prozentpunkte 365 %

Ein Rechenbeispiel für Klosterkumbd

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Klosterkumbd legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Klosterkumbd fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klosterkumbd

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klosterkumbd?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klosterkumbd?

Die Grundsteuer B liegt bei 200 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Klosterkumbd hoch?

Im Vergleich zum Median Rhein-Hunsrück-Kreis von 380 % liegt Klosterkumbd 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Klosterkumbd. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Klosterkumbd
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.