Baden-Württemberg › Ostalbkreis ›Rainau
Hebesätze Rainau
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rainau beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.
Wo Rainau im Vergleich steht
Der Wert von 360 % ordnet Rainau im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 711-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Rainau ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rainau | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ostalbkreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rainau auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Rainau liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rainau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Adelmannsfelden | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Bopfingen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Lorch | 360 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Riesbürg | 360 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Schechingen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Was der Hebesatz in Rainau in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rainau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Rainau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Rainau aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 986.248 Euro | 294 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 104.258 Euro | 31 Euro |
| Grundsteuer B | 406.382 Euro | 121 Euro |
| Grundsteuer A | 40.607 Euro | 12 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.354 | |
Rainau nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 294 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rainau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rainau?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rainau?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Rainau hoch?
Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %. Rainau liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Rainau legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.