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Hebesätze Bopfingen
360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bopfingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.
Wie Bopfingen zum Landesdurchschnitt liegt
Bopfingen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 212-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Bopfingen ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bopfingen | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ostalbkreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bopfingen auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Bopfingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bopfingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Adelmannsfelden | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Lorch | 360 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Rainau | 360 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Riesbürg | 360 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Schechingen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Was der Hebesatz in Bopfingen in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bopfingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Bopfingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bopfingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bopfingen?
Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bopfingen?
Bopfingen setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bopfingen hoch?
Im Vergleich zum Median Ostalbkreis von 360 % liegt Bopfingen genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bopfingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.