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Hebesätze Pressath
290 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pressath aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Pressath hoch?
19 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 290 % fest. Damit liegt Pressath im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 30 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 692-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Pressath im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pressath | 290 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −90 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pressath auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Pressath liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pressath | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenstadt a.d.Waldnaab | 300 % | +10 Prozentpunkte | 320 % |
| Parkstein | 300 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
| Schirmitz | 300 % | +10 Prozentpunkte | 280 % |
| Störnstein | 300 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
| Luhe-Wildenau | 310 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
Gewerbesteuer in Pressath an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 290 %, also 9.693,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Pressath selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pressath noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Pressath tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.049.477 Euro | 723 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 357.197 Euro | 85 Euro |
| Grundsteuer B | 413.670 Euro | 98 Euro |
| Grundsteuer A | 29.790 Euro | 7 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.217 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Pressath im Berichtsjahr 2024 723 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Pressath liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pressath
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pressath?
Pressath setzt 290 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 9.693,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pressath?
Die Grundsteuer B liegt bei 290 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Pressath hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab von 350 % liegt Pressath 60 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Pressath durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.