Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Potsdam

Hebesätze Potsdam

Brandenburg · AGS 12054000 · 185.211 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Potsdam, kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
455 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
545 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Potsdam beträgt 455 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 545 %. Der Landesmedian in Brandenburg liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 132 Prozentpunkte.

Wie Potsdam bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Potsdam im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 455 % setzen bundesweit 11 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 413 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Potsdam im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Potsdam, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Potsdam 455 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +75 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden in Brandenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Potsdam Grundsteuer B
Brandenburg an der Havel 450 % −5 Prozentpunkte 530 %
Angermünde 400 % −55 Prozentpunkte 400 %
Cottbus 400 % −55 Prozentpunkte 500 %
Frankfurt (Oder) 400 % −55 Prozentpunkte 480 %
Frauendorf 400 % −55 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Potsdam an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 455 % ergibt das 15.208,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.506,88 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Potsdam nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Potsdam selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Potsdam noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Potsdam

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Potsdam?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 455 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.208,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Potsdam?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 545 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Potsdam selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Potsdam
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.