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Bayern Landkreis Nürnberger Land Pommelsbrunn

Hebesätze Pommelsbrunn

Landkreis Nürnberger Land · AGS 09574147 · 5.433 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Pommelsbrunn ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.

Wie Pommelsbrunn zum Landesdurchschnitt liegt

Pommelsbrunn liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 525-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Pommelsbrunn nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pommelsbrunn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pommelsbrunn 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nürnberger Land 330 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pommelsbrunn auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pommelsbrunn Grundsteuer B
Altdorf b.Nürnberg 330 % 0 Prozentpunkte 341 %
Neuhaus a.d.Pegnitz 330 % 0 Prozentpunkte 447 %
Offenhausen 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ottensoos 330 % 0 Prozentpunkte 345 %
Leinburg 326 % −4 Prozentpunkte 310 %

Ein Rechenbeispiel für Pommelsbrunn

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Pommelsbrunn nachzulesen ist

Pommelsbrunn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Pommelsbrunn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pommelsbrunn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pommelsbrunn?

Pommelsbrunn setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pommelsbrunn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Pommelsbrunn hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nürnberger Land von 330 % liegt der Satz von Pommelsbrunn genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Pommelsbrunn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Pommelsbrunn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.