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Hebesätze Polsingen
300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Polsingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Polsingen hoch?
243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 300 % fest. Damit liegt Polsingen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.432-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Polsingen vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Polsingen | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen | 320 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Polsingen auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Polsingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Polsingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Pleinfeld | 300 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Westheim | 310 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
| Absberg | 320 % | +20 Prozentpunkte | 500 % |
| Bergen | 320 % | +20 Prozentpunkte | 500 % |
| Dittenheim | 320 % | +20 Prozentpunkte | 525 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Polsingen anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 300 %, also 10.027,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Polsingen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Polsingen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Polsingen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 260.101 Euro | 147 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 44.270 Euro | 25 Euro |
| Grundsteuer B | 102.100 Euro | 58 Euro |
| Grundsteuer A | 41.248 Euro | 23 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.775 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Polsingen im Berichtsjahr 2024 147 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Polsingen liegt unter diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Polsingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Polsingen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Polsingen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Polsingen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen von 320 % liegt Polsingen 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Polsingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.