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Bayern Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Pleinfeld

Hebesätze Pleinfeld

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen · AGS 09577161 · 7.847 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pleinfeld, M

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Pleinfeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Pleinfeld im Vergleich steht

Der Wert von 300 % ordnet Pleinfeld im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 326-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Pleinfeld nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pleinfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pleinfeld 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pleinfeld auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Pleinfeld

Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pleinfeld Grundsteuer B
Polsingen 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Westheim 310 % +10 Prozentpunkte 450 %
Absberg 320 % +20 Prozentpunkte 500 %
Bergen 320 % +20 Prozentpunkte 500 %
Dittenheim 320 % +20 Prozentpunkte 525 %

Ein Rechenbeispiel für Pleinfeld

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Pleinfeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Pleinfeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pleinfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pleinfeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pleinfeld?

Pleinfeld setzt die Grundsteuer B auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Pleinfeld hoch?

Gemessen am Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen von 320 % liegt der Satz von Pleinfeld 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Pleinfeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Pleinfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.