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Niedersachsen › Landkreis Holzminden ›Polle

Hebesätze Polle

Landkreis Holzminden · AGS 03255033 · 1.145 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Polle, Flecken

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Polle setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Polle hoch?

56 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 355 % fest. Damit liegt Polle im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 682-größte von 941 Gemeinden des Landes.

Polle im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Polle, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Polle 355 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Polle auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Polle liegt

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Polle Grundsteuer B
Deensen 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Arholzen 350 % −5 Prozentpunkte 360 %
Dielmissen 350 % −5 Prozentpunkte 360 %
Eimen 350 % −5 Prozentpunkte 345 %
Halle 350 % −5 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Polle an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 355 %, also 11.865,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Polle selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Polle noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Was Polle aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Polle, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer426.087 Euro386 Euro
davon Gewerbesteuerumlage42.009 Euro38 Euro
Grundsteuer B165.353 Euro150 Euro
Grundsteuer A17.000 Euro15 Euro
Einwohner am 31.12.20241.103

Polle nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 386 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Polle

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Polle?

Polle setzt 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.865,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Polle?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Polle hoch?

Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %. Polle liegt damit 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Polle. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Polle
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.