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Niedersachsen Landkreis Schaumburg Pohle

Hebesätze Pohle

Landkreis Schaumburg · AGS 03257029 · 887 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Pohle gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Schaumburg liegt bei 385 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Pohle bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Pohle im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 771-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Pohle im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pohle, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pohle 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schaumburg 385 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pohle auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Pohle

Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pohle Grundsteuer B
Bad Nenndorf 420 % 0 Prozentpunkte 450 %
Obernkirchen 415 % −5 Prozentpunkte 415 %
Lindhorst 410 % −10 Prozentpunkte 410 %
Bückeburg 435 % +15 Prozentpunkte 440 %
Stadthagen 405 % −15 Prozentpunkte 480 %

Gewerbesteuer in Pohle an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Pohle selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Pohle noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pohle

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pohle?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pohle?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Pohle hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 385 %. Pohle liegt 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Pohle selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Pohle
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.