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Niedersachsen Landkreis Schaumburg Lindhorst

Hebesätze Lindhorst

Landkreis Schaumburg · AGS 03257020 · 4.445 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lindhorst gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Schaumburg liegt bei 385 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Was der Wert für Lindhorst bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Lindhorst im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 652 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 365-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Lindhorst im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lindhorst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lindhorst 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schaumburg 385 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lindhorst auf Platz 30, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Lindhorst mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lindhorst Grundsteuer B
Obernkirchen 415 % +5 Prozentpunkte 415 %
Stadthagen 405 % −5 Prozentpunkte 480 %
Apelern 400 % −10 Prozentpunkte 400 %
Bad Nenndorf 420 % +10 Prozentpunkte 450 %
Lauenau, Flecken 400 % −10 Prozentpunkte 320 %

Was die Gewerbesteuer in Lindhorst konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Lindhorst beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Lindhorst, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Lindhorst noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lindhorst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lindhorst?

In Lindhorst gilt ein Hebesatz von 410 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lindhorst?

410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lindhorst hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Schaumburg von 385 % liegt Lindhorst 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Lindhorst selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lindhorst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.