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Niedersachsen Landkreis Schaumburg Bückeburg

Hebesätze Bückeburg

Landkreis Schaumburg · AGS 03257009 · 19.643 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bückeburg, Stadt

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bückeburg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 435 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Schaumburg liegt bei 385 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bückeburg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bückeburg im höchsten Fünftel; der Satz von 435 % kommt insgesamt 36 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 830 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 95-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bückeburg vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bückeburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bückeburg 435 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schaumburg 385 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bückeburg auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bückeburg Grundsteuer B
Haste 440 % +5 Prozentpunkte 440 %
Bad Nenndorf 420 % −15 Prozentpunkte 450 %
Hülsede 450 % +15 Prozentpunkte 450 %
Pohle 420 % −15 Prozentpunkte 440 %
Obernkirchen 415 % −20 Prozentpunkte 415 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bückeburg anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 435 % sind das 14.539,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bückeburg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bückeburg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bückeburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bückeburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 435 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.539,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bückeburg?

Die Grundsteuer B liegt bei 440 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bückeburg hoch?

Der Median Landkreis Schaumburg liegt bei 385 %. Bückeburg liegt damit 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bückeburg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bückeburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.