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Hebesätze Pfarrkirchen
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Pfarrkirchen beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Pfarrkirchen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Pfarrkirchen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 155-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Pfarrkirchen ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pfarrkirchen | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rottal-Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pfarrkirchen auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Pfarrkirchen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pfarrkirchen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dietersburg | 330 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
| Julbach | 330 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
| Wurmannsquick | 330 % | +10 Prozentpunkte | 340 % |
| Bayerbach | 340 % | +20 Prozentpunkte | 370 % |
| Gangkofen | 340 % | +20 Prozentpunkte | 400 % |
Was der Hebesatz in Pfarrkirchen in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pfarrkirchen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Pfarrkirchen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pfarrkirchen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pfarrkirchen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pfarrkirchen?
Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Pfarrkirchen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Pfarrkirchen liegt 30 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Pfarrkirchen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.