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Hebesätze Bayerbach
In Bayerbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Bayerbach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bayerbach im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.505-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Bayerbach nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bayerbach | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rottal-Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bayerbach auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Bayerbach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bayerbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gangkofen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Hebertsfelden | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Roßbach | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Tann | 340 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Dietersburg | 330 % | −10 Prozentpunkte | 330 % |
Ein Rechenbeispiel für Bayerbach
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Bayerbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Bayerbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bayerbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bayerbach?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bayerbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Bayerbach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Bayerbach liegt 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Bayerbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.