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Hebesätze Gangkofen
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gangkofen beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Gangkofen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Gangkofen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 412-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Gangkofen vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gangkofen | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rottal-Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gangkofen auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Gangkofen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gangkofen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bayerbach | 340 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Hebertsfelden | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Roßbach | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Tann | 340 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Dietersburg | 330 % | −10 Prozentpunkte | 330 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Gangkofen anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gangkofen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Gangkofen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gangkofen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gangkofen?
Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gangkofen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Gangkofen hoch?
Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %. Gangkofen liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Gangkofen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.