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Bayern Landkreis Rottal-Inn Gangkofen

Hebesätze Gangkofen

Landkreis Rottal-Inn · AGS 09277121 · 6.539 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gangkofen, M

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gangkofen beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Gangkofen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Gangkofen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 412-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gangkofen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gangkofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gangkofen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rottal-Inn 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gangkofen auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Gangkofen liegt

Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gangkofen Grundsteuer B
Bayerbach 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Hebertsfelden 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Roßbach 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Tann 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Dietersburg 330 % −10 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gangkofen anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gangkofen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gangkofen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gangkofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gangkofen?

Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gangkofen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Gangkofen hoch?

Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %. Gangkofen liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gangkofen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gangkofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.