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Nordrhein-Westfalen Kreis Minden-Lübbecke Preußisch Oldendorf

Hebesätze Preußisch Oldendorf

Kreis Minden-Lübbecke · AGS 05770036 · 12.425 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Preußisch Oldendorf, Stadt

Gewerbesteuer
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
708 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Preußisch Oldendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 418 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 708 %. Der Median Kreis Minden-Lübbecke liegt bei 422 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Was der Wert für Preußisch Oldendorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Preußisch Oldendorf im höchsten Fünftel; der Satz von 418 % kommt insgesamt 21 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 67 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 305-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Preußisch Oldendorf im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Preußisch Oldendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Preußisch Oldendorf 418 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Minden-Lübbecke 422 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Preußisch Oldendorf auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Preußisch Oldendorf

Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Preußisch Oldendorf Grundsteuer B
Hüllhorst 418 % 0 Prozentpunkte 493 %
Lübbecke 417 % −1 Prozentpunkte 429 %
Stemwede 417 % −1 Prozentpunkte 501 %
Rahden 415 % −3 Prozentpunkte 500 %
Espelkamp 422 % +4 Prozentpunkte 579 %

Gewerbesteuer in Preußisch Oldendorf an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 418 % sind das 13.971,65 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.270,15 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Preußisch Oldendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Preußisch Oldendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Preußisch Oldendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Preußisch Oldendorf?

In Preußisch Oldendorf gilt ein Hebesatz von 418 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.971,65 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Preußisch Oldendorf?

Preußisch Oldendorf setzt die Grundsteuer B auf 708 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Preußisch Oldendorf hoch?

Gemessen am Median Kreis Minden-Lübbecke von 422 % liegt der Satz von Preußisch Oldendorf 4 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Preußisch Oldendorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Preußisch Oldendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.