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Hebesätze Pessin
In Pessin gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 321 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Havelland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.
Wie Pessin zum Landesdurchschnitt liegt
Pessin liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 8 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 321 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 199 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 339-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Pessin vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pessin | 321 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Havelland | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −59 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Havelland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pessin auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pessin | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Paulinenaue | 321 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Wiesenaue | 321 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Brieselang | 320 % | −1 Prozentpunkte | 430 % |
| Friesack | 320 % | −1 Prozentpunkte | 410 % |
| Kleßen-Görne | 320 % | −1 Prozentpunkte | 410 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Pessin anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 321 % Hebesatz sind 10.729,43 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.972,07 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Pessin nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Pessin und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Pessin ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Pessin tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 158.325 Euro | 260 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 17.263 Euro | 28 Euro |
| Grundsteuer B | 61.788 Euro | 101 Euro |
| Grundsteuer A | 14.971 Euro | 25 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 610 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Pessin im Berichtsjahr 2024 260 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Pessin liegt unter diesem Wert. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Bei 610 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pessin
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pessin?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 321 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.729,43 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pessin?
410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Pessin hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Havelland von 320 % liegt Pessin 1 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Pessin selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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