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Hebesätze Brieselang
320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Brieselang aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Havelland liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Brieselang bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Brieselang im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 54-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Brieselang im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Brieselang | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Havelland | 320 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Havelland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brieselang auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Brieselang
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Brieselang | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Friesack | 320 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Kleßen-Görne | 320 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Mühlenberge | 320 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Nauen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Schönwalde-Glien | 320 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
Gewerbesteuer in Brieselang an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Brieselang selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Brieselang noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Brieselang aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.850.373 Euro | 292 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 421.135 Euro | 32 Euro |
| Grundsteuer B | 1.426.933 Euro | 108 Euro |
| Grundsteuer A | 23.167 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 13.187 | |
Brieselang nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 292 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brieselang
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brieselang?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brieselang?
430 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Brieselang hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Havelland von 320 % liegt Brieselang genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Brieselang durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.