Rheinland-Pfalz › Landkreis Trier-Saarburg ›Pellingen
Hebesätze Pellingen
Für Pellingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Pellingen hoch?
91 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 430 % fest. Damit liegt Pellingen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.195 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 554-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Pellingen nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pellingen | 430 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Trier-Saarburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pellingen auf Platz 99, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Pellingen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pellingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Oberbillig | 430 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Wawern | 430 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Wellen | 430 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Gusenburg | 420 % | −10 Prozentpunkte | 545 % |
| Konz | 420 % | −10 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Pellingen
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 430 %, also 14.372,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Pellingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Pellingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Pellingen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 720.904 Euro | 585 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 58.678 Euro | 48 Euro |
| Grundsteuer B | 156.520 Euro | 127 Euro |
| Grundsteuer A | 6.432 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.233 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Pellingen im Berichtsjahr 2024 585 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Pellingen liegt über diesem Wert. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pellingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pellingen?
Pellingen setzt 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.372,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pellingen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 500 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Pellingen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Pellingen liegt 50 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Pellingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.