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Rheinland-Pfalz Landkreis Trier-Saarburg Oberbillig

Hebesätze Oberbillig

Landkreis Trier-Saarburg · AGS 07235096 · 986 Einwohner

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

430 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oberbillig aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Oberbillig bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oberbillig im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.195 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 705-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oberbillig nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberbillig, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberbillig 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Trier-Saarburg 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberbillig auf Platz 99, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberbillig Grundsteuer B
Pellingen 430 % 0 Prozentpunkte 500 %
Wawern 430 % 0 Prozentpunkte 500 %
Wellen 430 % 0 Prozentpunkte 500 %
Gusenburg 420 % −10 Prozentpunkte 545 %
Konz 420 % −10 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Oberbillig

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Oberbillig legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oberbillig fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberbillig

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberbillig?

In Oberbillig gilt ein Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.372,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberbillig?

Oberbillig setzt die Grundsteuer B auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberbillig hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Trier-Saarburg von 380 % liegt Oberbillig 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Oberbillig legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Oberbillig
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.