Bayern › Landkreis Kelheim ›Painten
Hebesätze Painten
Für Painten ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Kelheim liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Was der Wert für Painten bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Painten im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.221-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Painten nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Painten | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kelheim | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Kelheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Painten auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Painten liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Painten | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Volkenschwand | 330 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Elsendorf | 340 % | +10 Prozentpunkte | 380 % |
| Ihrlerstein | 320 % | −10 Prozentpunkte | 290 % |
| Riedenburg | 345 % | +15 Prozentpunkte | 310 % |
| Teugn | 345 % | +15 Prozentpunkte | 375 % |
Ein Rechenbeispiel für Painten
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Painten legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Painten fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Painten tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.214.108 Euro | 539 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 98.501 Euro | 44 Euro |
| Grundsteuer B | 199.391 Euro | 89 Euro |
| Grundsteuer A | 35.937 Euro | 16 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.252 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Painten im Berichtsjahr 2024 539 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Painten liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Painten
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Painten?
Painten setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Painten?
Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Painten hoch?
Painten liegt 50 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Kelheim von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Painten legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.