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Bayern Landkreis Kelheim Riedenburg

Hebesätze Riedenburg

Landkreis Kelheim · AGS 09273164 · 6.183 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Riedenburg, St

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Riedenburg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Kelheim liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wo Riedenburg im Vergleich steht

Der Wert von 345 % ordnet Riedenburg im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 68 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 438-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Riedenburg im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Riedenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Riedenburg 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kelheim 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Kelheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Riedenburg auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Riedenburg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kelheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Riedenburg Grundsteuer B
Teugn 345 % 0 Prozentpunkte 375 %
Attenhofen 350 % +5 Prozentpunkte 350 %
Elsendorf 340 % −5 Prozentpunkte 380 %
Wildenberg 350 % +5 Prozentpunkte 300 %
Hausen 360 % +15 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Riedenburg konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 345 % macht daraus 11.531,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Riedenburg beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Riedenburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Riedenburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Riedenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Riedenburg?

Der Hebesatz liegt bei 345 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.531,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Riedenburg?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Riedenburg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Riedenburg liegt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Riedenburg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Riedenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.