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Hebesätze Ovelgönne
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ovelgönne beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Wesermarsch liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Ovelgönne bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ovelgönne im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 332-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Ovelgönne im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ovelgönne | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Wesermarsch | 430 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 9 Gemeinden im Landkreis Wesermarsch mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ovelgönne auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Ovelgönne liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ovelgönne | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Butjadingen | 430 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
| Elsfleth | 430 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
| Stadland | 430 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
| Brake (Unterweser) | 405 % | −15 Prozentpunkte | 440 % |
| Berne | 440 % | +20 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Ovelgönne an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Ovelgönne selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Ovelgönne noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Ovelgönne tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.983.171 Euro | 919 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 415.264 Euro | 77 Euro |
| Grundsteuer B | 721.386 Euro | 133 Euro |
| Grundsteuer A | 234.270 Euro | 43 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.421 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Ovelgönne im Berichtsjahr 2024 919 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Ovelgönne liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ovelgönne
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ovelgönne?
In Ovelgönne gilt ein Hebesatz von 420 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ovelgönne?
460 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Ovelgönne hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 430 %. Ovelgönne liegt 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Ovelgönne selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.