Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Wesermarsch Brake (Unterweser)

Hebesätze Brake (Unterweser)

Landkreis Wesermarsch · AGS 03461002 · 15.046 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Brake (Unterweser), Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

405 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Brake (Unterweser) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Wesermarsch liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wo Brake (Unterweser) im Vergleich steht

Der Wert von 405 % ordnet Brake (Unterweser) im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 54 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 643 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 127-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Brake (Unterweser) ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brake (Unterweser), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brake (Unterweser) 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wesermarsch 430 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 9 Gemeinden im Landkreis Wesermarsch mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brake (Unterweser) auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Brake (Unterweser)

Gemeinden im Landkreis Wesermarsch mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brake (Unterweser) Grundsteuer B
Ovelgönne 420 % +15 Prozentpunkte 460 %
Lemwerder 385 % −20 Prozentpunkte 370 %
Butjadingen 430 % +25 Prozentpunkte 450 %
Elsfleth 430 % +25 Prozentpunkte 450 %
Stadland 430 % +25 Prozentpunkte 450 %

Was der Hebesatz in Brake (Unterweser) in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 405 % macht daraus 13.537,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Brake (Unterweser) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Brake (Unterweser) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brake (Unterweser)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brake (Unterweser)?

In Brake (Unterweser) gilt ein Hebesatz von 405 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.537,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brake (Unterweser)?

440 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Brake (Unterweser) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Wesermarsch von 430 % liegt Brake (Unterweser) 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Brake (Unterweser) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Brake (Unterweser)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.