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Niedersachsen Landkreis Holzminden Ottenstein, Flecken

Hebesätze Ottenstein, Flecken

Landkreis Holzminden · AGS 03255031 · 1.203 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ottenstein, Flecken aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Ottenstein, Flecken bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ottenstein, Flecken im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 669-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Ottenstein, Flecken ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ottenstein, Flecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ottenstein, Flecken 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ottenstein, Flecken auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Ottenstein, Flecken liegt

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ottenstein, Flecken Grundsteuer B
Bodenwerder, Münchhausenstadt 365 % +5 Prozentpunkte 365 %
Deensen 355 % −5 Prozentpunkte 355 %
Polle, Flecken 355 % −5 Prozentpunkte 380 %
Arholzen 350 % −10 Prozentpunkte 360 %
Dielmissen 350 % −10 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Ottenstein, Flecken in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Ottenstein, Flecken nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Ottenstein, Flecken noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ottenstein, Flecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ottenstein, Flecken?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ottenstein, Flecken?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ottenstein, Flecken hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Holzminden von 358 % liegt Ottenstein, Flecken 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ottenstein, Flecken. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ottenstein, Flecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.