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Niedersachsen Landkreis Holzminden Bodenwerder, Münchhausenstadt

Hebesätze Bodenwerder, Münchhausenstadt

Landkreis Holzminden · AGS 03255003 · 5.685 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bodenwerder, Münchhausenstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bodenwerder, Münchhausenstadt hoch?

150 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 365 % fest. Damit liegt Bodenwerder, Münchhausenstadt im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 201 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 322-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bodenwerder, Münchhausenstadt nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bodenwerder, Münchhausenstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bodenwerder, Münchhausenstadt 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bodenwerder, Münchhausenstadt auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bodenwerder, Münchhausenstadt Grundsteuer B
Holzminden 370 % +5 Prozentpunkte 348 %
Ottenstein, Flecken 360 % −5 Prozentpunkte 360 %
Deensen 355 % −10 Prozentpunkte 355 %
Eschershausen 375 % +10 Prozentpunkte 400 %
Polle, Flecken 355 % −10 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Bodenwerder, Münchhausenstadt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 365 %, also 12.200,13 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Bodenwerder, Münchhausenstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bodenwerder, Münchhausenstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bodenwerder, Münchhausenstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bodenwerder, Münchhausenstadt?

Bodenwerder, Münchhausenstadt setzt 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.200,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bodenwerder, Münchhausenstadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bodenwerder, Münchhausenstadt hoch?

Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %. Bodenwerder, Münchhausenstadt liegt damit 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bodenwerder, Münchhausenstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bodenwerder, Münchhausenstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.