Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Ortenaukreis Ottenhöfen im Schwarzwald

Hebesätze Ottenhöfen im Schwarzwald

Ortenaukreis · AGS 08317102 · 3.269 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ottenhöfen im Schwarzwald aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Ottenhöfen im Schwarzwald bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Ottenhöfen im Schwarzwald im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 728-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Ottenhöfen im Schwarzwald im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ottenhöfen im Schwarzwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ottenhöfen im Schwarzwald 350 % Berichtsjahr 2024
Median Ortenaukreis 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ottenhöfen im Schwarzwald auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Ottenhöfen im Schwarzwald

Gemeinden im Ortenaukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ottenhöfen im Schwarzwald Grundsteuer B
Appenweier 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Biberach 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Fischerbach 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Haslach im Kinzigtal 350 % 0 Prozentpunkte 420 %
Hausach 350 % 0 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Ottenhöfen im Schwarzwald an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Ottenhöfen im Schwarzwald selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ottenhöfen im Schwarzwald noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ottenhöfen im Schwarzwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ottenhöfen im Schwarzwald?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ottenhöfen im Schwarzwald?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ottenhöfen im Schwarzwald hoch?

Gemessen am Median Ortenaukreis von 350 % liegt der Satz von Ottenhöfen im Schwarzwald genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ottenhöfen im Schwarzwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.