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Bayern Landkreis Rhön-Grabfeld Ostheim v.d.Rhön

Hebesätze Ostheim v.d.Rhön

Landkreis Rhön-Grabfeld · AGS 09673153 · 3.340 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ostheim v.d.Rhön, St

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ostheim v.d.Rhön gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Ostheim v.d.Rhön zum Landesdurchschnitt liegt

Ostheim v.d.Rhön liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 901-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Ostheim v.d.Rhön nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ostheim v.d.Rhön, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ostheim v.d.Rhön 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rhön-Grabfeld 360 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ostheim v.d.Rhön auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Ostheim v.d.Rhön mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ostheim v.d.Rhön Grundsteuer B
Oberelsbach 370 % 0 Prozentpunkte 420 %
Sandberg 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bad Königshofen i.Grabfeld 380 % +10 Prozentpunkte 405 %
Bad Neustadt a.d.Saale 380 % +10 Prozentpunkte 350 %
Bischofsheim i.d.Rhön 360 % −10 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Ostheim v.d.Rhön

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Ostheim v.d.Rhön beschliesst

Ostheim v.d.Rhön legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Ostheim v.d.Rhön fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ostheim v.d.Rhön

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ostheim v.d.Rhön?

Ostheim v.d.Rhön setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ostheim v.d.Rhön?

Ostheim v.d.Rhön setzt die Grundsteuer B auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ostheim v.d.Rhön hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rhön-Grabfeld von 360 % liegt der Satz von Ostheim v.d.Rhön 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ostheim v.d.Rhön. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ostheim v.d.Rhön
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.