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Hebesätze Ostheim v.d.Rhön
In Ostheim v.d.Rhön gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Ostheim v.d.Rhön zum Landesdurchschnitt liegt
Ostheim v.d.Rhön liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 901-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Ostheim v.d.Rhön nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ostheim v.d.Rhön | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rhön-Grabfeld | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ostheim v.d.Rhön auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Ostheim v.d.Rhön mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ostheim v.d.Rhön | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Oberelsbach | 370 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Sandberg | 370 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Bad Königshofen i.Grabfeld | 380 % | +10 Prozentpunkte | 405 % |
| Bad Neustadt a.d.Saale | 380 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Bischofsheim i.d.Rhön | 360 % | −10 Prozentpunkte | 330 % |
Ein Rechenbeispiel für Ostheim v.d.Rhön
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Ostheim v.d.Rhön beschliesst
Ostheim v.d.Rhön legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Ostheim v.d.Rhön fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ostheim v.d.Rhön
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ostheim v.d.Rhön?
Ostheim v.d.Rhön setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ostheim v.d.Rhön?
Ostheim v.d.Rhön setzt die Grundsteuer B auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Ostheim v.d.Rhön hoch?
Gemessen am Median Landkreis Rhön-Grabfeld von 360 % liegt der Satz von Ostheim v.d.Rhön 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ostheim v.d.Rhön. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.