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Bayern Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Königshofen i.Grabfeld

Hebesätze Bad Königshofen i.Grabfeld

Landkreis Rhön-Grabfeld · AGS 09673141 · 6.068 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Königshofen i.Grabfeld, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bad Königshofen i.Grabfeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Bad Königshofen i.Grabfeld zum Landesdurchschnitt liegt

Bad Königshofen i.Grabfeld liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 452-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bad Königshofen i.Grabfeld vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Königshofen i.Grabfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Königshofen i.Grabfeld 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rhön-Grabfeld 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Königshofen i.Grabfeld auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Bad Königshofen i.Grabfeld liegt

Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Königshofen i.Grabfeld Grundsteuer B
Bad Neustadt a.d.Saale 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Fladungen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Nordheim v.d.Rhön 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Rödelmaier 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Schönau a.d.Brend 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bad Königshofen i.Grabfeld anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bad Königshofen i.Grabfeld und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bad Königshofen i.Grabfeld ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Königshofen i.Grabfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Königshofen i.Grabfeld?

In Bad Königshofen i.Grabfeld gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Königshofen i.Grabfeld?

405 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Königshofen i.Grabfeld hoch?

Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %. Bad Königshofen i.Grabfeld liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Königshofen i.Grabfeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bad Königshofen i.Grabfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.