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Sachsen-Anhalt Landkreis Börde Oschersleben (Bode)

Hebesätze Oschersleben (Bode)

Landkreis Börde · AGS 15083415 · 19.376 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oschersleben (Bode), Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oschersleben (Bode) beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 80 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Oschersleben (Bode) hoch?

91 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 430 % fest. Damit liegt Oschersleben (Bode) im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 207 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 25-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oschersleben (Bode) nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oschersleben (Bode), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oschersleben (Bode) 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Börde 350 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Börde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oschersleben (Bode) auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Oschersleben (Bode) liegt

Gemeinden im Landkreis Börde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oschersleben (Bode) Grundsteuer B
Gröningen 430 % 0 Prozentpunkte 440 %
Ausleben 400 % −30 Prozentpunkte 430 %
Niedere Börde 400 % −30 Prozentpunkte 575 %
Wanzleben-Börde 400 % −30 Prozentpunkte 500 %
Ingersleben 380 % −50 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Oschersleben (Bode)

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 430 %, also 14.372,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Oschersleben (Bode) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oschersleben (Bode) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oschersleben (Bode)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oschersleben (Bode)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oschersleben (Bode)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oschersleben (Bode) hoch?

Gemessen am Median Landkreis Börde von 350 % liegt der Satz von Oschersleben (Bode) 80 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Oschersleben (Bode) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oschersleben (Bode)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.