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Hebesätze Niedere Börde
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Niedere Börde beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 575 %. Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Niedere Börde hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Niedere Börde im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 177 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 94-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Niedere Börde im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Niedere Börde | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Börde | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Börde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niedere Börde auf Platz 30, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Niedere Börde liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Niedere Börde | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ausleben | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Wanzleben-Börde | 400 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Ingersleben | 380 % | −20 Prozentpunkte | 350 % |
| Sülzetal | 380 % | −20 Prozentpunkte | 400 % |
| Kroppenstedt | 375 % | −25 Prozentpunkte | 420 % |
Was die Gewerbesteuer in Niedere Börde konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Niedere Börde, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Niedere Börde noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Niedere Börde
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.643.282 Euro | 393 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 231.287 Euro | 34 Euro |
| Grundsteuer B | 974.080 Euro | 145 Euro |
| Grundsteuer A | 194.764 Euro | 29 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.726 | |
Je Einwohner flossen Niedere Börde im Berichtsjahr 2024 393 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niedere Börde
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niedere Börde?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niedere Börde?
575 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Niedere Börde hoch?
Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %. Niedere Börde liegt damit 50 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Niedere Börde legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.